Mitgliederversammlung 2020/2021 am 1. Juli 2021
Der Vorstand lädt zur ordentlichen Mitgliederversammlung im Jahr 2021 ein:
am Donnerstag, den 1. Juli 2021 um 20.00 Uhr
im Hotel Dahl (Heideweg 17, 53343 Wachtberg)
Tagesordnung:
1. Eröffnung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Bericht des Vorstandes
5. Feststellung der Jahresrechnung 2019
6. Feststellung der Jahresrechnung 2020
7. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer für das Jahr 2019 und 2020
8. Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2019 und 2020
9. Wahl der Kassenprüfer
10. Genehmigung des Haushaltsplanes 2021
11. Änderung der Satzung
Der Vorstand beantragt die Änderung der Satzung in Paragraph 14 Punkt 2:
Alt: Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr einzuberufen und vom 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom 2. Vorsitzenden, nach Möglichkeit bis zum 30. April des Jahres durchzuführen. |
Neu: Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand alle zwei Jahre einzuberufen und vom 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom 2. Vorsitzenden, nach Möglichkeit bis zum 30. April des Jahres durchzuführen. |
12. Änderung der Satzung
Der Vorstand beantragt die Änderung der Satzung in Paragraph 15 Punkt 2:
Alt: Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt, und zwar die unter a), d) und f) genannten in den ungeraden, die unter b), c) und e) genannten in den geraden Kalenderjahren. Wiederwahl ist zulässig. |
Neu: Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. |
13. Änderung der Satzung
Der Vorstand beantragt die Änderung der Satzung in Paragraph 25 Punkt 1:
Alt: Die Mitgliederversammlung wählt jährlich zwei Kassenprüfer sowie ihre Stellvertreter, die nicht dem Vorstand des Vereins angehören dürfen. |
Neu: Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer sowie ihre Stellvertreter, die nicht dem Vorstand des Vereins angehören dürfen. |
14. Ergänzung der Satzung
Der Vorstand beantragt die Ergänzung der Satzung um Paragraph 14 Punkt 2 Absatz a:
Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzversammlung oder als virtuelle Mitgliederversammlung abgehalten werden. Zur Präsenzversammlung treffen sich alle Teilnehmer der Mitgliederversammlung an einem gemeinsamen Ort. Die virtuelle Mitgliederversammlung erfolgt durch Einwahl aller Teilnehmer in eine Video- oder Telefonkonferenz. Eine Kombination von Präsenzversammlung und virtueller Mitgliederversammlung ist möglich, indem den Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet wird, an der Präsenzversammlung mittels Video- oder Telefonkonferenz teilzunehmen. Der Vorstand entscheidet über die Form der Mitgliederversammlung und teilt diese in der Einladung zur Mitgliederversammlung mit. Lädt der Vorstand zu einer virtuellen Mitgliederversammlung ein, so teilt er den Mitgliedern spätestens eine Stunde vor Beginn der Mitgliederversammlung per E-Mail die Einwahldaten für die Video- oder Telefonkonferenz mit. |
15. Wahl des Vorstandes
a) Vorsitzender
b) stellvertretender Vorsitzender
c) Schatzmeister
d) technischer Leiter
e) sportlicher Leiter
16. Sonstiges
Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung sind schriftlich bis zum Beginn der Mitgliederversammlung an den Vorsitzenden der SG WAGO 1950 e.V. (Beethovenallee 5, 53173 Bonn) zu richten.
Auf der Mitgliederversammlung sind alle anwesenden Vereinsmitglieder stimmberechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Stimmübertragungen oder Vertretungen sind nicht zugelassen.
Wir bitten um eine kurze Voranmeldung um Sie im Bedarfsfall auch kurzfristig informieren zu können, sofern die Veranstaltung nicht stattfinden darf. Zum anderen erleichtern Sie damit auch die optimale Durchführung und Planung gemäß der Corona-Vorschriften.
Selbstverständlich ist auch eine spontane Teilnahme möglich.
Mit sportlichen Grüßen,
der Vorstand der SG WAGO 1950 e.V.