neue Corona-Schutzverordnung für NRW
Ab Montag, den 23. August 2021 gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung.
Diese unterscheidet nur noch zwischen einer Inzidenz unter 35 oder über 35. Der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bonn liegen beide über der Inzidenz von 35. Daher gilt ab sofort folgende Regelung:
Der Sport in Innenräumen, also auch Turnhallen und Hallenbäder, ist ausschließlich für immunisierte oder getestete Personen zulässig. Freibäder können ohne einen Nachweis besucht werden.
Der Nachweis für getestete Personen darf maximal 48 Stunden alt sein.
Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt und benötigen keinen weiteren Nachweis.
Schülerinnen und Schüler bis zum 16. Geburtstag werden als schulpflichtig und getestet angesehen. Daher benötigen Sie keinen Test- oder Impfnachweis.
In den Schwimmbädern, Turnhallen und allen anderen Innenräumen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht. Davon ausgenommen ist der Sportbetrieb selbst, also der Zeitraum in dem der Sport betrieben wird.
Um den Einlass im Hallenbad Wachtberg zu beschleunigen bitten wir den Immunisierungsnachweis oder den Testnachweis griffbereit zu haben.
Weiterhin müssen die Trainingszeiten immer einzeln über den Link auf unserer Homepage (www.sg-wago.de) reserviert werden. Die Folgewoche wird immer montags um 9.00 Uhr freigeschaltet.